Folgende Liste beinhaltet wichtige Links, die Sie interessieren könnten.
Einwegkunststofffonds
Link |
Beschreibung |
https://www.gesetze-im-internet.de/ewkfondsg/BJNR07C0B0023.html |
Gesetztext – EWKFondsG mit Definition von Kunststoff und Herstellereigenschaft § 3 Nr. 2 und 3 EWKFondsG.
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https://www.gesetze-im-internet.de/ewkfondsg/anlage_1.html |
Anlage 1 - Liste der Einwegkunststoffprodukte. |
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/274/VO.html |
Einwegkunststofffondsverordnung – EWKFondsV über die Abgabesätze und das Fonds-Punktesystem. |
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Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) schreibt vor, dass Produzenten und Vertreiber bestimmter Einwegplastikprodukte ab 1.1.2024 einen Teil der Abfallwirtschaftskosten übernehmen
müssen. Dazu zählen Kosten für Sammlung, Transport, Behandlung von Abfällen, sowie staatlich angeordnete Reinigungsaktionen und Aufklärungsinitiativen. Diese Kostenbeiträge werden an öffentliche
Entsorgungsunternehmen und andere berechtigte öffentlich-rechtliche Einrichtungen weitergeleitet.
Folgende Produktkategorien sind unter anderem vom EWKFondsG betroffen:
Beachten Sie: Wenn Sie Beutel und Folien für Lebensmittel verwenden, die direkt aus der Verpackung verzehrt werden, müssen Sie sich registrieren und die Sonderabgabe entrichten. |